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Löschfristen

Lebenszyklus von Daten

1.1 Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für personenbezogene Daten, Logging, Lernerfolge usw. werden eingehalten:

• Die Loggingdaten (IP-Adressen zur Abwehr von Gefahren wie DoS-Attacken) werden 7 Tage lang au1ewahrt und dann automatisch gelöscht.

1.2. Wenn ein Nutzer ein volles Schuljahr keine Aktivität gezeigt hat (kein Login, keine gestarteten oder beendeten Übungsserien), so werden seine personenbezogenen Daten unwiederbringlich gelöscht.

  • Personenbezogene Daten können gelöscht, gesperrt oder korrigiert werden. Zum Beispiel auf Antrag der betroffenen Person bzw. verantwortlichen Organisationen oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

  • Es können jederzeit Skripte ausgeführt werden, um alle zu einem Benutzerkonto gespeicherten personenbezogenen Daten automatisch und vollständig und unwiederbringlich zu löschen. Die Aktivitätsdaten sind danach wirksam anonymisiert.

  • Diese Skripte werden außerdem in regelmäßigen Abständen ausgeführt (Löschung aller Benutzerkonten ohne Aktivität am Ende eines Schuljahres).